Die Agrarmarkt Austria (AMA) weißt darauf hin, dass die Teilnahme an der Begrünungsvariante A1 in der Flächennutzung des Mehrfachantrages (MFA)-Flächen 2013 mit dem Code "A1" bis spätestens 15.05.2013 beantragt werden muss. Voraussetzungen für Variante A1: Es ist sicherzustellen, dass die Verfügungsgewalt der codierten Flächen zum genannten Stichtag und zum 01.10.2013 (Ackerflächenstichtag Begrünung) beim Antragsteller liegt, weiters muss zwischen zwei Hauptkulturen (nicht nach "Bodengesundung Acker", "Blühfläche", "GLÖZ- Flächen" und "Sonstige Ackerflächen") die aktive Anlage einer abfrostenden Begrünung (Zwischenfrucht) erfolgen. Schließlich ist nach dem Umbruch der Begrünung im Herbst Wintergetreide anzulegen. Der Antragsteller hat dabei die Wahl zwischen Dinkel, Gerste, Hafer, Hartweizen, Wintermenggetreide, Roggen, Triticale und Weizen. Ein Herbizideinsatz ist vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Anbau des Wintergetreides verboten.
Stellt sich nach der Ernte der im MFA-Flächen beantragten Hauptkultur heraus, dass auf einer beantragten "A1"-Fläche keine Begrünung angelegt wird, so ist der betroffene A1-Code mit einer Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen 2013 abzumelden.
Als Begrünungsfristen hat der Landwirt folgende Termine einzuhalten: Die Anlage hat bis spätestens 31.07.2013 und der Umbruch frühestens ab 16.10.2013 zu erfolgen.
Stellt sich nach der Ernte der im MFA-Flächen beantragten Hauptkultur heraus, dass auf einer beantragten "A1"-Fläche keine Begrünung angelegt wird, so ist der betroffene A1-Code mit einer Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen 2013 abzumelden.
Als Begrünungsfristen hat der Landwirt folgende Termine einzuhalten: Die Anlage hat bis spätestens 31.07.2013 und der Umbruch frühestens ab 16.10.2013 zu erfolgen.
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