Ein persönliches Begleiten des Kontrollorgans ist in jedem Fall von Vorteil. Der Bewirtschafter/Obmann kennt "seine Alm“ am besten und kann das Kontrollorgan dementsprechend unterstützen.
Eine Almfutterflächenkontrolle ist notwendig und muss von der AMA entsprechend der einschlägigen Vorgaben auch abgeführt werden. In der Regel ist das Kontrollorgan mit Unterlagen wie Hofkarte und Auftriebslisten ausgestattet. Vielfach wird sich das Kontrollorgan anhand der Digitalisierung der Futterflächen am Ortophoto auch seine Überlegungen hinsichtlich der zu kontrollierenden Futterflächenschläge gemacht haben.
Da jedoch der Bewirtschafter/Obmann einer Alm die Örtlichkeiten am besten kennt, macht es jedenfalls Sinn, das Kontrollorgan zu begleiten und auf Besonderheiten hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Antragsteller im Vorfeld der verpflichtenden Digitalisierung aller beantragter Flächen, so auch Almfutterflächen, zur Mitwirkung verpflichtet.
Eine Almfutterflächenkontrolle ist notwendig und muss von der AMA entsprechend der einschlägigen Vorgaben auch abgeführt werden. In der Regel ist das Kontrollorgan mit Unterlagen wie Hofkarte und Auftriebslisten ausgestattet. Vielfach wird sich das Kontrollorgan anhand der Digitalisierung der Futterflächen am Ortophoto auch seine Überlegungen hinsichtlich der zu kontrollierenden Futterflächenschläge gemacht haben.
Da jedoch der Bewirtschafter/Obmann einer Alm die Örtlichkeiten am besten kennt, macht es jedenfalls Sinn, das Kontrollorgan zu begleiten und auf Besonderheiten hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Antragsteller im Vorfeld der verpflichtenden Digitalisierung aller beantragter Flächen, so auch Almfutterflächen, zur Mitwirkung verpflichtet.
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