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Almkontrollen: Ärger und Geld sparen

Derzeit kontrolliert die Agrarmarkt Austria (AMA) verstärkt die Almflächen. Wie Sie sich darauf vorbereiten und warum das persönliche Begleiten des Kontrollorgans so wichtig ist.
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Galerie: Almkontrollen - Ärger und Geld sparen
Ein persönliches Begleiten des Kontrollorgans ist in jedem Fall von Vorteil. Der Bewirtschafter/Obmann kennt "seine Alm“ am besten und kann das Kontrollorgan dementsprechend unterstützen.

Eine Almfutterflächenkontrolle ist notwendig und muss von der AMA entsprechend der einschlägigen Vorgaben auch abgeführt werden. In der Regel ist das Kontrollorgan mit Unterlagen wie Hofkarte und Auftriebslisten ausgestattet. Vielfach wird sich das Kontrollorgan anhand der Digitalisierung der Futterflächen am Ortophoto auch seine Überlegungen hinsichtlich der zu kontrollierenden Futterflächenschläge gemacht haben.

Da jedoch der Bewirtschafter/Obmann einer Alm die Örtlichkeiten am besten kennt, macht es jedenfalls Sinn, das Kontrollorgan zu begleiten und auf Besonderheiten hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Antragsteller im Vorfeld der verpflichtenden Digitalisierung aller beantragter Flächen, so auch Almfutterflächen, zur Mitwirkung verpflichtet.

Sich darauf vorbereiten

Eine Kontrolle macht Stress. Das ist logisch und natürlich. Jedoch macht eine Vorbereitung darauf Sinn, da dadurch bereits ein Teil des Unbekannten vorweggenommen wird. Was wird kontrolliert, was ist vorzubereiten? Dazu nachfolgend einige Hinweise.

Es ist Tatsache, dass seit dem MFA 2010 (Herbstantrag 2009) jede beantragte Fläche verpflichtend zu digitalisieren war. Es ist somit auch die Almfutterfläche schlagbezogen zu digitalisieren und aktuell zu halten. Würden z. B. Flächen aufgrund von Revitalisierungsmaßnahmen oder sonstiger Eingriffe herausgenommen werden, muss das im laufenden Mehrfachantrag im Wege der Digitalisierung dargestellt sein. Ebenso Erweiterungen von Futterflächen.

Das Kontrollorgan wird sich anhand der aktuellen Digitalisierung im GIS die von ihnen gebildeten und mit den jeweils notwendigen Prozenten betreffend Überschirmung und/oder nicht landwirtschaftlich genutzter Flächenanteile (NLN-Faktor) versehenen Futterflächenschläge anschauen und die in der Natur zu kontrollierenden Schläge fixieren.

Auch selbst soll so vorgegangen werden, dass man sich anhand der aktuellen Digitalisierung die Futterflächenschläge anschaut und sich die vergebenen Prozentsätze auch mit der Natur in Erinnerung ruft. Es ist auch hilfreich, dem Kontrollorgan erklären zu können, warum bei der Digitalisierung die Futterflächenschläge wie vorliegend gebildet wurden (hinsichtlich Größe, Abgrenzung, %-Vergabe).

Für die Beantragung und auch für die Vor-Ort-Kontrolle ist bedeutsam, was in der Natur als Futterfläche vorhanden ist. Vor allem soll man sich Gedanken darüber machen, wenn beginnend mit dem Jahr 2010 Futterflächenverringerungen im Antrag dargestellt wurden. Es stellt sich die Frage, warum Flächen aus der Bewirtschaftung genommen wurden. Waren diese Flächen immer Futterflächen im Sinne des "Almfutterflächenleitfadens“ Dieser kann über die LK-Außenstellen bezogen werden.

Die Grundlage für die Beantragung/Digitalisierung bildet die INVEKOS GIS-VO BGBL. II Nr. 330 vom 12.10.2011.

Was wird geprüft?

Feldstück: Ein Feldstück auf der Alm ist zum Unterschied am Heimbetrieb jene Fläche, welche die aufgetriebenen Tiere frei und selbständig innerhalb natürlicher und künstlicher Grenzen (Zäune, Gräben…) begehen können. Kleinräumige, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wege, Almhütten u. Ä. müssen nicht herausdigitalisiert werden, jedoch im Wege der Futterflächenschläge müssen sie durch den NLN-Faktor berücksichtigt werden.

Futterfläche: Gemäß dem Almfutterflächenleitfaden sind Futterflächen jene Flächen, die mit Kräutern, Gräsern und Leguminosen bewachsen sind. Jedenfalls abzuziehen sind Flächen, zu denen die Tiere keinen Zugang haben, Waldflächen (größer als 80% Überschirmung), Naturschutzflächen, die nutzungsfrei gestellt sind, unproduktive Flächen, verbaute Flächen, Gewässer, sumpfige Flächen. Es wurde die Futterfläche aufgrund ihrer Kenntnisse von der Alm digitalisiert und bewertet (siehe Hofkartenausdruck).

Das Kontrollorgan überprüft diese Digitalisierung in der Natur, wobei neben der Außengrenzen vor allem die Futterflächenangabe nach Lage und abzüglich der Überschirmung und/oder des NLN-Faktors überprüft wird. Daher ist es wichtig, dass dem Kontrollorgan auch die Aussagen und Informationen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Kontrolle zur Verfügung stehen.

Überprüfung in die Historie

Kann das Kontrollorgan die aktuell beantragte Futterfläche bestätigen, wird in der Regel keine historische Futterflächenprüfung vorgenommen. Es sei denn, Ihre Alm ist von der AMA im Zuge der Überprüfung der Rückabwicklung von Almfutterflächen aus dem Jahr 2010 ausgewählt worden.

Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um Almen, deren Bewirtschafter 2010 im Zuge der verpflichtenden Digitalisierung Almfutterflächenreduktionen vorgenommen haben und wo die AMA aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Sachverhaltserhebung und sonst. Belege) keine exakte Entscheidung hinsichtlich Futterfläche oder Nichtfutterfläche in der Vergangenheit getroffen hat.

Almen mit verpflichtender historischer Überprüfung: Bei solchen Almen wird jedenfalls ein historischer Prüfbericht bis 2007 gemacht. Dabei gilt es festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die damals beantragte Futterfläche vorhanden war oder nicht. Gerade in solchen Überprüfungsfällen ist es bedeutsam, dass der Antragsteller/Bewirtschafter/Obmann bei der Kontrolle anwesend ist, um die Verhältnisse darzustellen und vor allem auch, um das Kontrollorgan zu jenen Futterflächen zu führen, die den Futterflächenzustand generell auf der Alm darlegen können. Dies auch für die Vergangenheit.

Es gilt auch darzustellen, warum es 2010 zu Verringerungen kam. Es spielen dabei viele Faktoren eine Rolle, wie z. B. erste verpflichtende Digitalisierung – viele Almbewirtschafter hatten erstmals Orthophotos erhalten –, Qualität der Luftbilder, sonst. Maßnahmen und Ereignisse auf der Alm (schlecht erreichbare Flächen wurden herausgenommen u. Ä.). All das ist wichtig, um vor Ort dem Kontrollorgan die Situation, wie sie sich damals darstellte, aufzuzeigen um letztendlich zu beweisen, dass seinerzeit entsprechend Futterfläche vorhanden war, indem man die seinerzeitigen Schläge aufsucht.

Es ist allen Beteiligten bewusst, dass die Flächenfeststellung auf der Alm gegenüber jener am Heimbetrieb schwieriger ist. Gerade deshalb ist es hilfreich, wenn der Antragsteller als Ortskundiger selbst bei der Kontrolle anwesend ist.

Die obige Bildergalerie soll das Gesagte über "Was ist Futterfläche, was ist keine Futterfläche?“ verdeutlichen.

Überschirmungsprozente, Nicht-LN-Faktor

Immer wieder kommt es zu Verständnisproblemen, wenn von Überschirmungsprozenten und NLN-Faktor gesprochen wird.

Beispiel für die Berechnung eines Futterflächenschlages im Ausmaß von 11,70 ha:

Im Schlag Ihrer Hofkarte ist aufgedruckt 10% LN / 30% FF – was bedeutet das?

30% FF bedeutet, dass der gebildete Schlag aufgrund der Überschirmung zwischen 50 und 80% nur mehr zu 30% als Futterfläche gerechnet werden kann.

11,70 x 30% = 3,51 ha Futterfläche

10% LN bedeutet, dass von der verbliebenen Futterfläche noch 90% für Steine etc. abzurechnen sind.

Daher 3,51 x 90% = 0,53 ha tatsächliche Futterfläche

Checkliste

Zusammenfassend gilt für die Almkontrolle zu beachten:
  • Bei der Prüfung dabei sein
  • Sich vorbereiten, vor allem, wenn die Vergangenheit aufzurollen ist
  • Sachverhaltserhebung anschauen
  • Alte Hofkarten vorbereiten und anschauen
  • Schläge, die über die Futterfläche der Alm generell gut Auskunft geben, in der aktuellen Hofkarte anzeichnen, damit man nichts vergisst
  • Sonstige Belege, die über die Flächenverringerung Auskunft geben, vorbereiten
19.07.2012
Autor:Waltraud Wissik, LK Kärnten
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