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Neuberechnung der regionalen Lage im Berghöfekataster

Die natürlichen und geographischen Benachteiligungen werden mit dem Berghöfekataster ermittelt.
Das System von 1 bis 570 BHK-Punkten erfasst die Erschwernisse jedes einzelnen Bergbauernbetriebes. Das Bewertungsschema ist in folgende drei Merkmalgruppen unterteilt.

Innere Verkehrslage

Die Punkte dazu werden durch die Hangneigung der bewirtschafteten Flächen, die Anzahl der Trennstücke des Betriebes, sowie durch spezielle Bewirtschaftungseinheiten oder traditionelle Wanderwirtschaft ermittelt. Ein Betrieb kann maximal 320 Punkte erreichen.
Teilkriterium  Rückläufige Entwicklungsdynamik  © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Teilkriterium "Rückläufige Entwicklungsdynamik" © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Teilkriterium "Rückläufige Entwicklungsdynamik" © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
Teilkriterium  Rückläufige Entwicklungsdynamik  © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Äußere Verkehrslage

Dazu zählen Erreichbarkeit der Hofstelle, Wegerhaltung, Extremverhältnisse und die regionale Lage des Betriebes. Es gibt maximal 100 Punkte.

Klima und Boden

Diese BHK-Punkte setzen sich aus dem Klimawert der Hofstelle, der Seehöhe des Betriebes und der BHK-Bodenklimazahl zusammen. Der Klimawert der Hofstelle wird durch die Bodenschätzung festgestellt. Es gibt maximal 150 Punkte.
 
Die Summe dieser drei Punkte ergeben die für die Ausgleichszulage relevanten Berghöfekatasterpunkte. Durch die Einbindung des Berghöfekatasters in den Mehrfachantrag sind die BHK-Punkte immer auf dem aktuellsten Stand. Über die BHK-Seite 1 im Mehrfachantrag werden die Punkte aus der Hangneigung, den Trennstücken und indirekt auch die Punkte der BHK-Bodenklimazahl ermittelt. Die BHK-Seite 2 liefert Informationen zur Berechnung der Punkte aus der äußeren Verkehrslage sowie jenen aus der Seehöhe und dem Klimawert der Hofstelle. Die Angaben der BHK-Seite 2 sollte der Antragsteller jährlich auf Richtigkeit überprüfen. Die häufigste Fehlerquelle bei einer Vor-Ort-Kontrolle liegt bei der äußeren Verkehrslage. Dies kann zu Sanktionen führen. Die Kennwerte der regionalen Lage des Betriebes werden nur periodisch neu berechnet.
Periphere Lage der Gemeinde © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Periphere Lage der Gemeinde © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Periphere Lage der Gemeinde © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
Periphere Lage der Gemeinde © Bundesanstalt für Bergbauernfragen
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Regionale Lage

Der Referenzzeitraum für die Datengrundlage war bisher von 1981-1991 mit Berechnung 2000/2001. Nun steht eine neue Datengrundlage zur Berechnung der Erschwernisse aus der regionalen Lage für den Referenzzeitraum 2001-2007 zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Bergbauernfragen hat damit die Erschwernisse für die regionale Lage neu errechnet. Das Kriterium "Regionale Lage des Betriebes" setzt sich aus den Teilkriterien "Rückläufige Entwicklung" mit maximal 16 Punkten und "Extrem periphere Lage der Gemeinde" mit maximal neun Punkten zusammen.

Rückläufige Entwicklung

Dieses Teilkriterium bildet die lokale und regionale Bevölkerungs- und die Beschäftigungsentwicklung sowie die Höhe und Dynamik der lokalen Arbeitslosigkeit ab. Bei der Bevölkerungsentwicklung werden Daten auf Bezirks- und Gemeindeebene verwendet. Acht Punkte gibt es bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung auf Bezirksebene. Vier Punkte werden vergeben, wenn der jeweilige Bezirk unter dem Bundesdurchschnitt liegt und zwei Punkte, wenn die Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde leicht rückgängig war. Bei der Beschäftigungsentwicklung werden Werte auf Basis der NUTS 3-Regionen herangezogen. NUTS-Regionen sind Gebietseinheiten für die amtliche Statistik der EU. In NÖ gibt es sieben NUTS 3-Regionen.
Acht Punkte gibt es, wenn der Beschäftigungszuwachs unter 50% des Österreichschnittes liegt und vier Punkte wenn der Zuwachs unter dem Österreichdurchschnitt aber über 50% liegt. Bei Ausmaß und Dynamik der Arbeitslosigkeit wird auf die Arbeitslosenzahlen auf Gemeindebasis des AMS zurückgegriffen. Die durchschnittliche Arbeitslosenrate der Bezugsjahre 2001 bis 2007 betrug 4,68%. Bei weit über oder unter diesem Wert liegender Arbeitslosigkeit werden Zu- oder Abschläge erteilt.
Ein Punkt wird abgezogen bei einer Arbeitslosigkeit in der Gemeinde von unter 50% des Bundesdurchschnitts. Bei einer Arbeitslosigkeit über 200% des Österreichschnittes und/oder starkem Anstieg kommt ein Punkt dazu.

Extrem periphere Gemeinde

Hier wird die Erreichbarkeit des nächstgelegenen regionalen und überregionalen Zentrums im motorisierten Individualverkehr bewertet. Eingesetzt wird das Erreichbarkeitsmodell der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Dieses Konzept dient als Maßstab für die Versorgungsqualität der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen und deren Zugang zu Bildungsangeboten und dem regionalen Arbeitsmarkt. Weiters gibt es Aufschluss über die Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsinfrastruktur.
 
Die Punktesumme aus den beiden Teilkriterien "Rückläufige Entwicklungsdynamik" und "Periphere Lage" ergeben die BHK-Punkte aus der Regionalen Lage für den Bergbauernbetrieb. Die Punkteergebnisse je Gemeinde sind den Übersichtskarten zu entnehmen. Die aktualisierten Punkte der "Regionalen Lage" fließen bereits in diesem Jahr in die Berghöfekataster Punkteberechnung ein. Veränderungen der Punkte aus der "Regionalen Lage" eines Betriebes wird es in beiden Richtungen geben. Sie ergeben sich hauptsächlich durch die Veränderung in der Entwicklungsdynamik einer Region.
 
Punktezugewinne aufgrund der rückläufigen Entwicklungsdynamik gibt es in den Bezirken Waidhofen/Ybbs und Amstetten mit plus zwei bis zu plus 13 Punkten. Leichte Punkterückgänge aufgrund einer positiven Entwicklung der Region von zwei bis vereinzelt vier Punkten gibt es im gesamten Waldviertel. Teile der Bezirke Krems und Lilienfeld haben ebenfalls eine bessere Entwicklungsdynamik vorzuweisen, dadurch gibt es hier vier bis sechs Punkte weniger.
Zu größeren Punkterückgängen mit bis zu 15 Punkten kommt es im Bezirk Neunkirchen. Änderungen bei den BHK-Punkten wirken sich auf die Höhe der Ausgleichzulage aus. Ein BHK-Punkt wirkt sich in der Berechnung der Ausgleichszulage mit zirka EUR 4,- bis 26,- aus.
Die neu errechneten Punkte der "Regionalen Lage" werden unverändert in den nächsten Jahren in die Berghöfekataster Punkteberechnung einfließen.
25.10.2010
Autor:Robert Höllerer
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