© DI Franz Xaver Hölzl |
Lebensmittelsicherheit verlangt Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittelverwendung und Biozideinsatz. Aufzeichnungsnotwendige Daten sind: das Mittel, der Zeitpunkt der Anwendung, die behandelte Fläche und Kultur sowie die verwendete Menge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Bioziden aufzuzeichnen. Anwendungen sind dann zu dokumentieren, wenn Biozide bei pflanzlichen Erzeugnissen (z. B. Getreide- oder Futtermittellagerungen) eingesetzt werden. Rückmeldungen aus Vor-Ort-Kontrollen zeigen, dass teilweise Aufzeichnungen fehlen oder unvollständig sind. Tragen Sie daher unverzüglich nach der Anwendung die notwendigen Daten in ihre Aufzeichnungsblätter ein (tagesaktuell). Es gibt keine Formvorschriften, wobei sich aber zeigt, dass Formblätter sehr hilfreich sind, um alle notwendigen Aufzeichnungen vollständig und korrekt erfüllen zu können. Musterformulare sind in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer erhältlich. Sie finden diese aber auch im Internet (Homepage der LK Niederösterreich) beziehungsweise im LK-Düngerrechner (Excel-Programm zur Düngerberechnung).

