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Einhaltung von Cross Compliance

Tagesaktuelle Aufzeichnungen führen - Formblätter helfen dabei.
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Lebensmittelsicherheit verlangt Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittelverwendung und Biozideinsatz. Aufzeichnungsnotwendige Daten sind: das Mittel, der Zeitpunkt der Anwendung, die behandelte Fläche und Kultur sowie die verwendete Menge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Bioziden aufzuzeichnen. Anwendungen sind dann zu dokumentieren, wenn Biozide bei pflanzlichen Erzeugnissen (z. B. Getreide- oder Futtermittellagerungen) eingesetzt werden. Rückmeldungen aus Vor-Ort-Kontrollen zeigen, dass teilweise Aufzeichnungen fehlen oder unvollständig sind. Tragen Sie daher unverzüglich nach der Anwendung die notwendigen Daten in ihre Aufzeichnungsblätter ein (tagesaktuell). Es gibt keine Formvorschriften, wobei sich aber zeigt, dass Formblätter sehr hilfreich sind, um alle notwendigen Aufzeichnungen vollständig und korrekt erfüllen zu können. Musterformulare sind in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer erhältlich. Sie finden diese aber auch im Internet (Homepage der LK Niederösterreich) beziehungsweise im LK-Düngerrechner (Excel-Programm zur Düngerberechnung).

Korrekte Klärschlammausbringung

Es darf Klärschlamm (KS) nur ausgebracht werden, wenn die KS-Qualität und die Bodeneignung dies nachweislich zulassen. Verträglichkeitsgutachten und Unbedenklichkeitszeugnis müssen vorliegen, max. Ausbringmengen sowie Ausbringverbote (z. .B Teilnahme an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen) sind zu beachten. Seit dem MFA 2012 ist die Ausbringung bzw. die beabsichtige Ausbringung durch Ankreuzen auf Mantelantrag Seite 2 bekannt zu geben. Anzukreuzen ist, wenn wirklich die Ausbringung erfolgt bzw. geplant ist. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit - die AMA kontrolliert. Das aktualisierte Merkblatt der AMA fasst alle einzuhaltenden Bestimmungen zusammen. Nutzen Sie dieses! Verfügbar online auf der AMA-Homepage (www.ama.at) bzw. in den Bezirksbauernkammern.
04.03.2013
Autor:DI Andreas Schlager
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