Zu einer mehrtägigen Agrarratssitzung in Luxemburg sollen auch Vertreter des Europäischen Parlaments eingeladen werden, kündigte der irische Landwirtschaftsminister und Ratspräsident, Simon Coveney, diese Woche an. Die Präsidentschaft hätte die Liste der offenen Punkte für den Junirat gerne etwas gekürzt. Doch bei den am Montag diskutierten Themen - Förderung der Junglandwirte, vereinfachte Regelungen für Kleinlandwirte und Definition von aktiven Landwirten - zeigten die meisten EU-Agrarminister in Brüssel wenig Kompromissbereitschaft.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten beharrt auf der gemeinsamen Position des Rates vom März. Darin verständigten sich die Minister auf freiwillige Lösungen, um den einzelnen Mitgliedsländern möglichst viel Spielraum zu geben. Das Europäische Parlament und die Kommission fordern dagegen, dass überall in der EU die Direktzahlungen für Junglandwirte erhöht werden, wenn sie nicht mehr als 100 Hektar Fläche bewirtschaften.
Ergebnisse erst im Juni
In den Verhandlungen über die EU-Agrarreform läuft alles auf eine Marathonsitzung im Juni heraus.
Eine Kleinlandwirte-Regelung soll Vereinfachungen bringen. © LK Vorarlberg |
Junglandwirte-Bonus
In der Debatte im Agrarrat in Brüssel lehnten vor allem Deutschland, Dänemark, Finnland, das Vereinigte Königreich, Tschechien und Schweden eine verpflichtende Förderung für Junglandwirte ab. Sie argumentierten mit erfolgreichen Förderprogrammen in der Zweiten Säule der GAP, die sie weiter anbieten wollten. Zudem gebe es sehr unterschiedliche Ausmaße der Überalterung von Betriebsinhabern, die keine einheitliche Lösung zulasse. Österreich und die anderen Mitgliedstaaten haben sich zu einem Junglandwirte-Bonus von 25 Prozent bekannt, der auch über einen Pauschalbetrag geregelt werden kann.
Kleinlandwirte
Für vereinfachte Kleinlandwirte-Regelungen kann sich auch nur eine Minderheit der Minister ein verpflichtendes System vorstellen. Es dürfe in der EU nicht zwei Arten von Betrieben geben, betonte der französische Landwirtschaftsminister, Stephane Le Foll.
Deutschland lehnt ein paralleles System für Kleinlandwirte bei der Verwaltung von Direktzahlungen ab, da dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden sei.
Spanien, Österreich, Rumänien, Italien und Griechenland können sich dagegen auf pauschale Regelungen für Kleinlandwirte einlassen, die in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen.
Die irische Präsidentschaft legte einen Kompromiss vor, nach dem Betriebe mit jährlichen Direktzahlungen bis EUR 1.250,- Ausnahmen bekommen sollen. Der Rat hatte sich für eine Obergrenze für Kleinbetriebe bis zu EUR 1.000,- ausgesprochen, das EU-Parlament für EUR 1.500,-. Auch Österreich tritt für eine Höchstgrenze von EUR 1.500,- ein. „Es muss eine echte Erleichterung für Kleinlandwirte mit Ausnahmen vom Greening und bei Cross Compliance geben. Wir fordern hier auch weniger Bürokratie; die Bauern sollen mehr am Feld und im Stall sein als am Schreibtisch”, unterstrich Minister Berlakovich.
Negativliste
Schließlich soll es bei der Definition des aktiven Landwirts nach dem Willen der Kommission und des Parlaments eine Liste von Aktivitäten geben, die nicht mit Direktzahlungen bedacht werden dürfen. Auf die gemeinsame Negativliste sollen Flughäfen, Campingplätze oder Golfanlagen kommen. Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es überlassen, die Liste nach ihren Vorstellungen zu verlängern.
„Wir brauchen eine produzierende Landwirtschaft mit ökologischer Verantwortung. Die Bewirtschaftung von Flughäfen zählt nicht dazu”, bekräftigte Berlakovich.
Er setze sich daher für eine verpflichtende Negativliste ein. „Das Geld soll bei jenen landen, die aktive Landwirtschaft betreiben und leistbare Qualitätsmittel erzeugen.”

