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Zur Problematik der Alpflächenfeststellung haben die Grünen eine parlamentarische Anfrage an Landwirtschaftsminister Berlakovich gestellt. Die Anfragebeantwortung hat wieder zu einem breiten Medienecho geführt.
Die Vorarlberger Zahlen: 703 Vorarlberger Betriebe haben Rückforderungen in der Höhe von EUR 673.000,- erhalten. Es geht dabei um die Einheitliche Betriebsprämie, ÖPUL und Ausgleichszulage. Die Rückforderungen sind durchwegs durch Flächenabweichungen entstanden, die bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellt wurden. Scheinbar handelt es sich in der Mehrzahl um kleinere Beträge, nur vereinzelt geht es um große Summen. Die Landwirtschaftskammer hat keinen Zugang zu diesen Rückforderungsdaten und kann daher die Gesamtsituation zu wenig genau einschätzen.
Betriebe, die ungerechtfertigt in diese Rückforderungs- und Sanktionssituation gekommen sind, hat die Landwirtschaftskammer beim Einbringen der Rechtsmittel unterstützt. Vor allem sind es Landwirte, die nur Tiere auf die Alpe auftreiben, aber nichts mit der Alpflächenmeldung zu tun haben. Daher laufen bei mehreren Betrieben die Rechtsmittelverfahren.
Große Rückforderungsbeträge können entstehen, wenn durch die Verringerung der Alpfläche beim Heimbetrieb, die Grenze der Viehbesatzdichte von zwei GVE pro Hektar überschritten wird. Völlig ungerechtfertigt ist es, die Bauern in diesem Zusammenhang wieder einmal pauschal als Abkassierer hinzustellen.
Die Vorarlberger Zahlen: 703 Vorarlberger Betriebe haben Rückforderungen in der Höhe von EUR 673.000,- erhalten. Es geht dabei um die Einheitliche Betriebsprämie, ÖPUL und Ausgleichszulage. Die Rückforderungen sind durchwegs durch Flächenabweichungen entstanden, die bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellt wurden. Scheinbar handelt es sich in der Mehrzahl um kleinere Beträge, nur vereinzelt geht es um große Summen. Die Landwirtschaftskammer hat keinen Zugang zu diesen Rückforderungsdaten und kann daher die Gesamtsituation zu wenig genau einschätzen.
Betriebe, die ungerechtfertigt in diese Rückforderungs- und Sanktionssituation gekommen sind, hat die Landwirtschaftskammer beim Einbringen der Rechtsmittel unterstützt. Vor allem sind es Landwirte, die nur Tiere auf die Alpe auftreiben, aber nichts mit der Alpflächenmeldung zu tun haben. Daher laufen bei mehreren Betrieben die Rechtsmittelverfahren.
Große Rückforderungsbeträge können entstehen, wenn durch die Verringerung der Alpfläche beim Heimbetrieb, die Grenze der Viehbesatzdichte von zwei GVE pro Hektar überschritten wird. Völlig ungerechtfertigt ist es, die Bauern in diesem Zusammenhang wieder einmal pauschal als Abkassierer hinzustellen.

