© Paula Pöchlauer-Kozel |
Der Trend geht in den letzten Jahren eindeutig zur Versorgung von öffentlichen Gebäuden und von Wohnungen und Reihenhäusern, also zu Anlagen mit kurzen Leitungslängen, sogenannten Mikronetzen. Eine Biomassenahwärmeanlage kann ein Landwirt oder eine bäuerliche Betreibergruppe errichten. Sie investieren in die gesamte Biomasseanlage zuzüglich der baulichen Maßnahmen und in das Wärmeverteilnetz. Der Errichter ist für die Funktion, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage verantwortlich. Der Abnehmer hat mit der Wärmeerzeugung keinerlei Aufwand und genießt hohen Komfort. Er übernimmt lediglich die Wärme an einem Wärmetauscher (Übergabestation) oder Pufferspeicher und bezahlt einen am Wärmemengenzähler gemessenen, indexgesicherten Wärmepreis. Wärmelieferverträge werden üblicherweise für eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren abgeschlossen. Die Versorgungssicherheit garantiert die Betreibergruppe im Vertrag.

